Sonntag, 29. Januar 2017

Landkreis Osterholz Scharnbeck macht Nägel mit Köpfen

Wunderbar kann ich da nur sagen. Endlich mal eine Behörde, die aktiv für den Wolf eintritt und die möglichen "Betroffenen" vorsorglich an die Rechtslage erinnert! Dass sie nämlich, wie unten schon ausgeführt, die Nutztierhalter verpflichtet sind, ihre Nutztiere vor Beutegreifern zu schützen! Tun sie das nicht, ist darin ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu sehen und kann zur Folge haben, dass die landwirtschaftlichen Fördergelder zudem noch gestrichen werden!

Bravo! Ich würde mir wünschen, dass so ein Schreiben von allen Veterinärsämter in den bekannten Wolfsgebieten an die Nutztierhalter gesandt wird.


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