Dienstag, 24. Februar 2015

Meine eMail an das Umweltminsiterium und an die Kieler Nachrichten zeigt Wirkung aber es geht weiter...

..., ich frage mich, warum die Ministeriums Juristen Gesetze nicht bis zu Ende lesen können. Eine Ausnahmegenehmigung entspricht nicht der Rechtslage im Moment!

Das Umweltministerium in Sh-H hat heute das veröffentlicht:

http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Service/Presse/PI/2015/0215/MELUR_150224_Wolf_Moelln_2.html

Die Kieler Nachrichten haben toll reagiert:

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Buerger-fordern-Wolf-darf-nicht-geschossen-werden

In RTL Aktuell war der Wolf im Video beim "Schafe hüten" zu sehen:

http://rtl-now.rtl.de/rtl-aktuell.php

Und meine Antwort an das Ministerium lautet wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Minister!

 

erstmal herzlichen Dank an die Kieler Nachrichten, dass sie meine eMail Ernst nehmen!

 

Dann ein weiterer "Problemwolf" in Niedersachsen heute bei Soltau von einer Polizeibeamtin im Dienst gefilmt  http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/In-Wolfs-Revier-auf-Streife,wolf1344.html ? Er zeigte auch keinerlei scheu...!

 

Zur Rechtslage muss ich sagen, die Hausjuristen des Schleswig-Holsteiner Umweltministerium sollten die Gesetze GANZ lesen!

 

Ersteinmal stetht die Ausnahmeregelung in § 45 Abs 7 S. 1 Nr. BundesNatSchG und nicht in § 45 Abs 1 BNatSchG.

 

ABER, in § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG steht:

 

"Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter gehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG sind zu beachten. Die Landesregierungen können Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 4 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen."

 

Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Vergrämmungsmassnahmen nicht helfen sollten, wofür es keinen Anlass gibt, dass zu glauben, denn der Wolf ist letztlich davon gelaufen, dann DARF die 2. Voraussetzung ebenfalls nicht vorliegen! Wir können in Schleswig-Holstein, aber auch nicht in Deutschland, von einer nennenswerten Population von Wölfen sprechen, selbst wenn wir 300 + Wölfe haben. Denn ein Erhaltungszustand wird erst bei gut 1.000 Wölfen aufwärts vorliegen, was wissenschaftlich Usus ist. Wenn nun dieser Wolf weggeschossen werden würde, würde sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulation natürlich VERSCHLECHTERN! Vor allem in diesem Gebiet!

 

Ich bin wirklich zu tiefst betroffen und erschüttert, wenn hier davon gesprochen wird, dass sich das Umweltministerium bei Wolfsexperten Rat holt. Weiß denn niemand von diesen Experten, dass im Moment die sogenannte "Ranzzeit" herrscht? Das ist die Paarungszeit der Wölfe! Die ist jedes Jahr zur selben Zeit. Das bedeutet, dass diese Tiere, die nur einmal im Jahr decken können, während dieser Zeit unter vollen Hormonen stehen! Das heißt weiter, dass es nur natürlich ist, dass der Wolf auf einen Bauernhof in Mecklenburg-Vorpommern geht, wo eine läufige Hündin war, um eine Partnerin zu finden! In dieser Zeit des Jahres, die von etwa Anfang Februar bis Anfang März geht, sind Wölfe auch viel "offener". Sie haben also vor allem viel weniger Angst! Das weiß jeder Halter von Wolfstieren, die dichter am Wolf sind. Das ist biologisch aber völlig NORMAL! Dadurch entsteht zwar mehr Anspannung bei den Tieren, aber immer noch keine Gefahr für uns Menschen!

 

Sowohl die Schilderungen von dem Wolfsbetreuer, als auch das mittlerweile in RTL aktuell vom 24.02.2015 um 18.45 Uhr aufgetauchte Video, belegen nur eins, der Wolf ist alles andere als aggressiv oder auf Menschen fixiert!!!! Es ist super, dass wir nun sogar Beweismaterial haben, falls es Ihnen doch noch einfallen sollte, den Wolf zu töten!

 

Ich hoffe, Sie verstehen meine Ausführungen!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christian Berge

Im Windbruch 23

29690 Buchholz (Aller)

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