Montag, 23. Februar 2015

Das darf doch nicht wahr sein, da schützen sie ihre Schafe nicht und ein wilder Wolf soll gleich abgeschossen werden

Bitte helft diesem wilden in Schleswig-Holstein lebenden Wolf. Teilt bitte diesen meinen Post und vor allem tut eins, nehmt ecuh 5 min Zeit und schreibt den Verantwortlichen! EMail an Direktor Matthias Hoppe-Kossak, Herrn Thomas Walter (beide sind die Chefs im Umweltministerium - internetredaktion@melur.landsh.de), den Wolfsbetreuern (wolfsbetreuer@wildpark-eekholt.de), und in cc den Kielder Nachrichten (Redaktion@kieler-nachrichten.de). Es müssen nur 1-2 Sätze sein, die euer Missfallen Kund tun, dass sie die Genehmigung erteilt haben, einen wilden Wolf abzuschießen. http://www.kn-online.de/…/Verhaltensauffaelliges-Tier-Wolf-… -

Das habe ich eben den "Chefs" im Umweltministerium geschrieben und in CC denWolfsbetreuern und den Kieler Nachrichten gesandt: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Direktor Hoppe-KOssak, sehr geehrter Herr Walter meine Name ist Christian Berge Ich habe eben gerade den Artikel vom 23.02.2015 in den Kieler Nachrichten und auf Ihrer Website gelesen, dass Sie einem Wolfsbetreuer die Genehmigung erteilt haben, im "äußersten Notfall" - wie immer der aussehen soll -, einen wild lebenden Wolf abzuschießen; nur weil er sich nicht gleich von Schafen hat vertreiben lassen. Aus dem Artikel wird noch deutlich, dass die Schafe UNGESCHÜTZT waren! Weder ein Zaun noch Herdenschutzhunde waren zugegen. Sie dramatisieren das Verhalten des Wolfes aufs Äußerste! Ich möchte Sie als Volljurist, der ich bin und auf Artenschutz, EU-Richtlienen und alles was mit dem Wolf zu tun hat spezialisiert, höchst vorsorglich darauf hinweisen, dass NIEMAND einen Wolf, der laut § 44 BundesNaturschutzGesetz zu den besonders streng geschützten Tierarten gehört, TÖTEN darf. Die Rechtsfolge können Sie den §§ 71, 69 BundesNaturschutzG entnehmen. Der Täter wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft! Sie können versichert sein, dass ich ALLES tun werde, dass ein evtl. erfolgender Abschuss des wild lebenden Wolfes Konsequenzen haben wird für den Schützen, aber auch für diejenigen, die ihn strafrechtlich dazu angestiftet haben. Ihrem Amt scheint nicht klar zu sein, dass Sie quasi zu einer Straftat anstiften! Das BundesNaturSchutzGesetz ist ein Bundesgesetz, dass sie nicht einfach mit einer "Genehmigung" umgehen können! Ich selbst lebe mit mehrere Tieren zusammen, die bis zu 98 % Wolf sind. Ich kenne die gesamte Fachliteratur. Ich kenne auch wild lebende Wölfe. Von so einem Tier geht keine Gefahr aus - aber natürlich müssen die Schafe auch entsprechend geschützt werden! Ich empfehle Ihnen eindringlich, sich mehr mit der Historie von wild lebenden Wölfen zu befassen. Hier eine wunderbare 28 minütige Dokumentation, die der Wolfsbiologe Dr. Christoph Promberger in der Zeit von 1995 bis 1997 in Brasov, in den Rumänischen Karpaten gedreht hat. http://www.planet-schule.de/sf/filme-online.php?film=2959 In Rumänien leben ca. 3.300 Wölfe wild. Sie können in der Doku sehen, dass es überhaupt keine Gefahr für Menschen von wilden Wölfen ausgeht. Sie sehen vielmehr, dass sich niemand in der Bevölkerung um diese kümmert, obwohl sie nahezu täglich in die Stadt kommen! Die Rumänische Bevölkerung ist bettel arm! Sie schützen ihre Schafe mit Straßenhunden, die als Herdenschutzhunde "umfunktioniert" werden. Trotzdem fordert niemand von den Schäfern, sie zu töten! Von dem betreffenden Wolf geht für Menschen keine Gefahr aus! Nehmen Sie meinen Hinweis bitte Ernst. Ich war 12 Jahre Rechtsanwalt und auf Strafrecht spezialisiert und befasse mich seit 8 Jahren nur noch mit Wölfen und hochprozentigen Wolfshunden, die ich selbst habe, aber ich kenne auch die gesamte Literatur zum Thema Wolf, in deutsch und englisch! Mit freundlichen Grüßen Christian Berge asess. jur. Im Windbruch 23 29690 Buchholz (Aller) 0173/8014338 www.wolfdogs-siouxtala.de

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